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Der Taxitarif

Ab dem 01.07.2017 wird der Taxitarif für die Kreisfreie Stadt Bielefeld und das Pflichtfahrgebiet  angehoben. Nach der einstimmigen  Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.04. hat der Rat der Stadt Bielefeld in der Sitzung am 04.05.17  unserem sehr moderaten Antrag auf Erhöhung des Taxitarifs einstimmig zugestimmt.
Eine ausführliche Ansicht des Tarifes von der Stadt Bielefeld gibt es hier.
Die Vorlage für den Auszug aus dem Bielefelder Taxitarif hier. Dieser Auszug ist ab dem 01.07.2017 an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug anzubringen.

Zum Hintergrund ein Artikel von B. Steinkröger

Was ist ein Taxitarif und wie wird er für die Stadt Bielefeld festgelegt?

In Deutschland ist alles geregelt, so auch das Taxigewerbe. Zunächst vergeben alle Kommunen nur eine bestimmte Anzahl an Taxikonzessionen, also die Betriebserlaubnis ein Taxigewerbe zu führen. Wer diese erhalten hat, unterliegt dann den sogenannten Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflichten.

Die Betriebspflicht bedeutet, dass, wenn von der Kommune eine Konzession für ein Taxigewerbe zur Verfügung gestellt wurde, muss auf dieser auch wirklich ein Gewerbe betrieben werden. Die Konzession darf also nicht ruhen.

Die Beförderungspflicht heißt, dass jeder Fahrgast, der ein Taxi bestellt oder am Taxenplatz in eins einsteigen möchte, das Recht auf die Beförderung hat, also nicht grundlos abgewiesen werden darf.

Die Tarifpflicht schließlich regelt die Preisgestaltung der Taxifahrten. Denn Taxiunternehmer und Taxifahrer müssen sich an einen von der Kommune, hier der Stadt Bielefeld, vorgegebene Preistarif halten, die sogenannte Taxitarifordnung. Andere Preisabsprachen für Fahrten innerhalb Bielefelds sind verboten und werden rechtlich wegen unlauteren Wettbewerbs verfolgt.

Aufgrund von wechselnden Kosten muss der Taxitarif auch mal verändert werden. Dies kann auf Antrag eines Unternehmers oder deren gewählten Vertretern geschehen. Aber auch die Kommune selbst, in Bielefeld in Form der Straßenverkehrsbehörde, kann das Verfahren einleiten, denn sie hat für die Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes zu sorgen. Bei einem Antrag kann bereits ein Vorschlag für die mögliche Tarifänderung mit eingereicht werden.

Zu Beginn des Verfahrens holt sich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bielefeld von verschiedenen Institutionen (wie der Industrie- und Handelskammer) Stellungnahmen zu der Tarifänderung. Ist das Straßenverkehrsamt zu der Überzeugung gelangt, dass eine Änderung notwendig ist, verfasst sie eine Beschlussvorlage mit den genauen Tarifdetails für den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bielefeld. Dieser wiederum schlägt dem Rat der Stadt Bielefeld den Tarif zum Beschluss vor. Erst wenn dies geschehen ist, kann die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister den Tarif umsetzten. Das heißt, dass der neue Taxitarif veröffentlicht wird und sowohl der Beginn der Gültigkeit, als auch eine Frist zur Umsetzung für die Taxiunternehmer, festgelegt wird. In dieser Frist muss der Unternehmer mit jedem Fahrzeug zum Eichamt der Stadt, das die ordnungsgemäße Programmierung des Taxameters kontrolliert.