Neues zur Krankenbeförderung

Erstellt von gk | |   Info

Ab dem 01.04.2019 gibt es ein komplett neues Formular für die Verordnung einer Krankenbeförderung.

Die derzeit gültigen Formulare dürfen dann nicht mehr genutzt werden – es gibt keine Übergangsfrist.
Anbei ein Muster und die genauen Ausfüllhinweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Klick!).

Weitere Infos für unsere Kunden gibt es hier.

Ergänzende Hinweise:
Die kurzfristig eingeführte Regelung, dass bestimmte pflegebedürftige und behinderte Patienten bei Taxifahrten keine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen müssen, konnte aufgrund langer Vorlaufzeiten bei den Krankenkassen noch nicht im neuen Formular berücksichtigt werden, welches ab 01.04.2019 gilt.
Die Umsetzung soll bei der nächsten Überarbeitung des Formulars erfolgen.

Bis dahin gilt folgende Übergangsregelung:
Ärzte und Psychotherapeuten kreuzen zwar weiterhin an, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Taxifahrt handelt. Der Patient braucht die Genehmigung aber nicht einholen, sondern kann die Verordnung, so wie sie ist, bei Fahrtbeginn dem Transportdienstleister überreichen
Bestimmte pflegebedürftige und behinderte Patienten sind in diesem Zusammenhang:
     -mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
oder
     -mit Pflegerad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
oder
     -mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
Für obige Patienten ist seit dem 1.1.2019 bei Verordnungen von Taxifahrten zu oder von ambulanten Behandlungen keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse mehr nötig.
Dies ergibt sich aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz.

 

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