Anhebung der Schwelle für GWG-Sofortabschreibung ab 2018

Erstellt von GK | |   Info

Am 26.4.17 hat der Bundestag eine Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter beschlossen.

Am 26.4.17 hat der Bundestag eine Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wird erfolgen.

Dies hat bedeutsame Folgen für die Praxis:

Demnach können GWG bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden. Bislang liegt die Grenze bei 410,00 EUR. Die Anhebung der Schwelle tritt zum 1.1.2018 in Kraft.

Zurück