Am 26.4.17 hat der Bundestag eine Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wird erfolgen.
Dies hat bedeutsame Folgen für die Praxis:
Demnach können GWG bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden. Bislang liegt die Grenze bei 410,00 EUR. Die Anhebung der Schwelle tritt zum 1.1.2018 in Kraft.