Ortskenntnisprüfung für Mietwagenfahrer entfällt
Zukünftig wird der Nachweis der Ortskenntnis für Mietwagen- und Krankenkraftwagenführer nicht mehr notwendig für den Erhalt eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sein.
Die Änderung erfolgt mit der nächsten Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung. Im Bundesland Bayern wird durch eine Ministerialweisung bereits ab sofort auf die Ortskenntnisprüfung verzichtet.
Taxifahrerinnen und Taxifahrer müssen weiterhin die Ortskenntnisprüfung ablegen.
Über die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung werden wir uns austauschen.
Wir laden Sie daher herzlich zur Diskussion bei einem unserer nächsten Stammtische oder Mitgliederversammlungen ein.